Ein Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei ist das Private
Baurecht, Ingenieurrecht, Architektenrecht und Bauträgerrecht.
Zu unseren Mandanten gehören Unternehmer der
Baubranche, Ingenieure, Architekten und Bauherren.
Wir unterstützen Sie bei der
Gestaltung der notwendigen Verträge wie Bauverträge, Architektenverträge,
Ingenieurverträge, Nach- unternehmerverträge, ARGE-Verträge wie auch
Bürgschaftsformulare u.ä.
Im Bauverlauf unterstützen wir
unsere Mandanten in Fragen Vergütung- und Nachtragsmanagement, der Ausführungsfristen
und Behinderungen, der Abnahme, der Mängelansprüche und des
Rechnungswesens/ Zahlungswesens.
Unsere Einschaltung dient regelmäßig
der Streitvermeidung und Prozessvermeidung. Sollte dies einmal nicht möglich
sein, vertreten wir die Ansprüche unserer Mandanten natürlich auch in
Gerichtsprozessen.
Außer Einzelmandatierungen bieten
wir dauerhafte Beraterverträge mit Stundenabrechnungen oder
Monatspauschalen, die wir speziell auf Ihre Gegebenheiten zuschneiden.
Sprechen Sie uns hierzu an.