Rechtsanwalt Karl-Heinz Muthwill

zugelassen bei allen Amts- und Landgerichten sowie beim Oberlandesgericht Köln

 

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Bau- und Architektenrecht
 

Ein Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei ist das Private Baurecht, Ingenieurrecht, Architektenrecht und Bauträgerrecht.

Zu unseren Mandanten gehören Unternehmer der Baubranche, Ingenieure, Architekten und Bauherren.

Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung der notwendigen Verträge wie Bauverträge, Architektenverträge, Ingenieurverträge, Nach- unternehmerverträge, ARGE-Verträge wie auch Bürgschaftsformulare u.ä.

Im Bauverlauf unterstützen wir unsere Mandanten in Fragen Vergütung- und Nachtragsmanagement, der Ausführungsfristen und Behinderungen, der Abnahme, der Mängelansprüche und des Rechnungswesens/ Zahlungswesens.

Unsere Einschaltung dient regelmäßig der Streitvermeidung und Prozessvermeidung. Sollte dies einmal nicht möglich sein, vertreten wir die Ansprüche unserer Mandanten natürlich auch in Gerichtsprozessen.

Außer Einzelmandatierungen bieten wir dauerhafte Beraterverträge mit Stundenabrechnungen oder Monatspauschalen, die wir speziell auf Ihre Gegebenheiten zuschneiden. Sprechen Sie uns hierzu an.