Die Beratung und Vertretung im Verkerhsrecht umfasst die Tätigkeit bei
- Bußgeldern
- Regulierung von Unfallschäden
- Sachverständigengutachten
- Schmerzensgeld/Personenschäden
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Alkohol am Steuer
- Unfall und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.